Recht
Ich vertrete Kinder und Eltern.
Ich bin Verfahrensbeiständin
Wenn ich Kinder vertrete, dann in der Regel als Verfahrensbeiständin. Was das bedeutet, steht hier.
Auch für Eltern minderjähriger Kinder, für deren Pflegeeltern oder Personen, die einen engen Bezug zum betroffenen Kind haben, bin ich tätig.
In einem ersten Termin schildern Sie mir in Ruhe Ihr Anliegen. Anschließend stimmen wir zunächst das weitere Vorgehen ab. Dabei sind gerichtliche aber auch außergerichtliche Wege möglich.
Ihr Kind steht an erster Stelle
Jede Situation ist anders. Aber: Das Wohl Ihres Kindes steht für mich immer im Vordergrund. Häufig werden weitere Personen, Ämter oder Institutionen am Verfahren beteiligt, z.B. Jugendämter oder Sachverständige. Selbstverständlich unterstütze ich Sie auch hier.
Wir sprechen im Ersttermin auch darüber, welche Kosten voraussichtlich entstehen werden.